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Bedeutungen:
1. [Presse] Formulierung einer anderen (eigenen) Sichtweise, die eine zuvor in einem Artikel veröffentlichte Geschichte ergänzt oder korrigiert 2. Sachverhaltsschilderung durch eine Gegenpartei, die eine andere Auffassung hat

Synonyme: Keine


Wikipedia-Links

Gegenvorstellung · Sachverhalt · Massenmedien · Presserecht · Reichspreßgesetz · Landespressegesetz · Bild (Zeitung) · Grundgesetz · Allgemeines Persönlichkeitsrecht · Pressefreiheit · Deutschland · Rundfunkstaatsvertrag · Persönlichkeitsrecht · Medienzivilrecht · Zivilrecht
Geld für die Welt e.V. beteiligt Menschen in Armut an den Gewinnen der Weltwirtschaft

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