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Bedeutungen:
1. [Kriegsrecht] die Handlung, sich für militärisch besiegt zu erklären (Kapitulationen können nur von Kommandanten größerer selbständiger Einheiten unterzeichnet werden) 2. [Völkerrecht] Vertrag zur Beendigung eines militärischen Konfliktes, in welchem sich ein Vertragspartner den Anordnungen des anderen Vertragspartners unterwirft 3. [übertr.] völlige Aufgabe der eigenen Position in einer Auseinandersetzung 4. [Bedva.] in Kapitel eingeteilter Vertrag (zum Beispiel über den Dienst als Kapitulant, das heißt als Freiwilliger im Militär)

Synonyme:
1. Aufgabe 3. Aufgabe, Aufgeben, Nachgeben, Weichen


Wikipedia-Links

Kapitulation (Begriffsklärung) · Muslim · Emir · Emirat von Granada · Muhammad XII. (Granada) · Christentum · Isabella I. (Kastilien) · Ferdinand II. (Aragón) · Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht · Völkerrecht · Völkerrechtlicher Vertrag · Befehlshaber · Bewaffneter Konflikt · Karl Strupp · Hans-Jürgen Schlochauer
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