Wiktionary
Bedeutungen:
1. [Kriegsrecht] die Handlung, sich für militärisch besiegt zu erklären (Kapitulationen können nur von Kommandanten größerer selbständiger Einheiten unterzeichnet werden) 2. [Völkerrecht] Vertrag zur Beendigung eines militärischen Konfliktes, in welchem sich ein Vertragspartner den Anordnungen des anderen Vertragspartners unterwirft 3. [übertr.] völlige Aufgabe der eigenen Position in einer Auseinandersetzung 4. [Bedva.] in Kapitel eingeteilter Vertrag (zum Beispiel über den Dienst als Kapitulant, das heißt als Freiwilliger im Militär)
Synonyme:
1. Aufgabe 3. Aufgabe, Aufgeben, Nachgeben, Weichen