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Bedeutungen:
1. [Recht] Auswahl zwischen mehreren gleichermaßen rechtmäßigen Möglichkeiten bei einer behördlichen oder richterlichen Entscheidung (Verwaltungsakt, Urteil, Beschluss) 2. gehoben: jemandes Einschätzung einer Lage; Erwägen mehrerer Entscheidungsmöglichkeiten

Synonyme:
2. Beurteilung


Geld für die Welt e.V. beteiligt Menschen in Armut an den Gewinnen der Weltwirtschaft

Wikipedia-Links

Behörde · Entscheidungsträger · Rechtsanwendung · Rechtsnorm · Rechtsfolge · Behörde · Gebundene Entscheidung · Unbestimmter Rechtsbegriff · Tatbestand · Gesetz · Auslegung (Recht) · Koppelungsvorschrift · Verwaltungsrecht · Erkenntnisverfahren · Rechtsnorm

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