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Rechtsmittelbelehrung · Rechtsmittelzug

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Wiktionary

Bedeutungen:
1. eine Möglichkeit, Gerichtsentscheidungen anzufechten beziehungsweise überprüfen zu lassen 2. [Deutschland|Rechtswesen|Prozessrecht] den Prozessbeteiligten zur Verfügung stehendes Instrument, ein Urteil, einen Gerichtsbescheid oder einen Beschluss unter Aufschub des Eintritts der Rechtskraft (Suspensiveffekt) und unter Begründung der Zuständigkeit des im Instanzenzug nächsthöheren Gerichts (Devolutiveffekt) auf seine Richtigkeit in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht überprüfen zu lassen

Synonyme: Keine


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Wikipedia-Links

Deutschland · Entscheidung (Gericht) · Oberbegriff · Rechtsbehelf · Österreich · Schweiz · Anfechtung · Staatshaftungsrecht (Deutschland) · Bundesgerichtshof · Erinnerung (Recht) · Gegenvorstellung · Widerspruch (Recht) · Verwaltungsakt (Deutschland) · Dienstaufsichtsbeschwerde · Wirksamkeit (Recht)

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