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Wiktionary

Bedeutungen:
1. [Recht] vorsätzliche Tötung einer Person unter qualifizierten Umständen. Nach deutschem Strafrecht ist ein Mörder, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet 2. ugs. allgemein Töten, Tötung eines Menschen

Synonyme:
2. Meucheln, (das) Töten, Tötung, Umbringen, Ermorden, Morden, um die Ecke bringen, Abmurksen; ugs.: Totschlag, Tötungsdelikt


Wikipedia-Links

juristisch · Kriminologie · Rechtsordnung · Rechtskreis · Rechtsordnung · Rechtskreis · Tatbestand · Grundtatbestand · Privilegierung · Strafe · Qualifikation (Strafrecht) · Straftat · Totschlag (Deutschland) · Mord (Deutschland) · Tötung auf Verlangen

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