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Wiktionary

Bedeutungen:
1. Recht: rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht, also Auftrag oder Erlaubnis für eine Person, als Vertreter im Namen einer anderen Person zu handeln oder Entscheidungen zu treffen 2. Schriftstück mit dem Inhalt von 1.

Synonyme:
Keine


Wikipedia-Links

Vollmacht (Völkerrecht) · Rechtsgeschäft · Vertretungsmacht · Generalvollmacht · Prokura · Handlungsvollmacht · Vorsorgevollmacht · Geschäftsfähigkeit · Bankvollmacht · Depotstimmrecht · Willenserklärung · Arbeitsvertrag · Auftrag · Geschäftsbesorgungsvertrag · Konkludentes Handeln

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