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(jemandem) nicht verboten sein
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in der Pflicht stehen (etwas zu tun)
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(etwas tun) müssen
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(jemandem) obliegen (etwas zu tun)
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(jemandes) Pflicht sein (etwas zu tun)
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(etwas tun) sollen
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verpflichtet sein (etwas zu tun)
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(die) Verpflichtung haben (etwas zu tun)
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an jemandem sein, etwas zu tun (geh.)
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(es) für seine Pflicht halten (etwas zu tun) (geh.)
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(sich) gehalten sehen (zu) (geh.)
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gehalten sein (etwas zu tun) (geh.)
·
(jemandem) zugedacht sein (geh.)
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(etwas tun) dürfen (ugs., ironisch)
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(etwas tun) können (ugs., ironisch)
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(jemandes) (verdammte) Pflicht und Schuldigkeit sein (ugs.)
Teilwort-Treffer
(alles) bezahlen (dürfen / müssen)
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(alles) machen (dürfen) worauf man (gerade) Lust h
·
(an einer Ampel) weitergehen dürfen
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(auf etwas) Anspruch erheben dürfen
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(das) Nicht-reden-Dürfen (über)
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(einer Sache) bedürfen
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(etwas tun) dürfen
·
(etwas) nicht dürfen
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Ähnlich geschrieben
Wiktionary
Bedeutungen:
1. Modalverb (mit Infinitiv): die Erlaubnis haben, etwas zu tun 2. [intrans.] Vollverb: die Erlaubnis zu etwas haben 3. bei Verwendung im Konjunktiv II kann eine Vermutung ausgedrückt werden
Synonyme:
1. können


