·
ablehnen
·
(eine) Absage erteilen
·
(etwas) abschlägig bescheiden (Amtsdeutsch)
·
(einen) abschlägigen Bescheid erteilen (Amtsdeutsch, veraltend)
·
(jemanden) abweisen
·
(jemandem) die Tür vor der Nase zuschlagen
·
(jemandem) eine Abfuhr erteilen
·
fortschicken
·
nicht eingehen auf
·
verschmähen
·
wegschicken
·
wegweisen
·
zurückstoßen
·
(man) beschied ihn kühl, dass (geh., distanzsprachlich, floskelhaft)
·
repellieren (geh.)
·
abblitzen lassen (ugs.)
·
abbügeln (ugs.)
·
auflaufen lassen (ugs.)
·
(jemandem) die kalte Schulter zeigen (ugs., fig.)
·
einen Korb geben (ugs., fig.)
·
in die Wüste schicken (ugs., fig.)
·
kalt auflaufen lassen (ugs.)
·
von der Bettkante stoßen (ugs.)
·
zur Hölle schicken (ugs.)
·
vom Hausrecht Gebrauch machen (geh., juristisch, verhüllend)
·
(jemanden) an die frische Luft befördern (ugs.)
·
bounce(n) (ugs., jugendsprachlich)
·
hinausbefördern (ugs.)
·
rausschicken (ugs.)
·
rauswerfen (ugs.)
·
vor die Tür setzen (ugs.)
·
rausschmeißen (derb)
Teilwort-Treffer
Ähnlich geschrieben
wegschieben · (etwas) wegschieben · wegschaben · wegschaffen · wegschauen
Wiktionary
Bedeutungen:
1. jemanden auffordern, fortzugehen; jemanden nicht sehen und sprechen wollen 2. eine Sache/Information (zum Beispiel per Post/Kurier/E-Mail) auf den Weg bringen
Synonyme: Keine

