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Bedeutungen:
1. Zivilrecht: Vertrag, der den Aufbewahrer verpflichtet, eine ihm vom Hinterleger anvertraute bewegliche Sache zu übernehmen und sie an einem sicheren Ort aufzubewahren und in natura zurückzugeben 2. Protest/Widerspruch gegen eine Behauptung 3. Schweizerisches Strafrecht: dauerhafte Inhaftierung eines gefährlichen Straftäters über den Vollzug der Freiheitsstrafe

Synonyme: Keine


Wikipedia-Links

Verwahrung (Deutschland) · Verwahrung (Schweiz) · Hinterlegungsvertrag · Sicherungsverwahrung · Protest · Bauwerksabdichtung · Schachtverwahrung
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