an sich bringen
·
an sich nehmen
·
einheimsen
·
erbeuten
·
erjagen
·
(ungerechtfertigterweise) in seinen Besitz bringen
·
kapern (fig.)
·
sich (ungerechtfertigterweise) aneignen
·
sich einverleiben
·
zugespielt bekommen
·
sich zueignen (fachspr., juristisch)
·
sich (einer Sache) bemächtigen (geh.)
·
abgreifen (ugs.)
·
absahnen (ugs.)
·
abstauben (u.a. Sport) (ugs.)
·
einsacken (ugs.)
·
einstreichen (ugs.)
·
sich (etwas) an Land ziehen (ugs.)
·
sich (an etwas) gesund stoßen (ugs.)
·
sich (etwas) gönnen (ugs.)
·
sich (etwas) grabschen (ugs.)
·
sich (etwas) greifen (ugs.)
·
sich (etwas) krallen (ugs.)
·
sich (etwas) reinpfeifen (ugs.)
·
sich (etwas) reinziehen (ugs.)
·
sich (etwas) schnappen (ugs.)
·
sich (etwas) unter den Nagel reißen (ugs.)
Unterbegriffe & Assoziationen anzeigen



sich (jemanden) vornehmen (Hauptform)
·
(jemandem etwas) nicht durchgehen lassen
·
zur Rechenschaft ziehen
·
sich (jemanden) greifen (ugs.)
·
sich (jemanden) kaufen (ugs., veraltend)
·
sich (jemanden) vorknöpfen (ugs.)
·
sich (jemanden) zum Geburtstag schenken (ugs., selten)
·
sich (jemanden) zur Brust nehmen (ugs.)
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