(jemanden) zurückweisen (Hauptform) · ablehnen · (eine) Absage erteilen · (etwas) abschlägig bescheiden (Amtsdeutsch) · (einen) abschlägigen Bescheid erteilen (Amtsdeutsch, veraltend) · (jemanden) abweisen · (jemandem) die Tür vor der Nase zuschlagen · (jemandem) eine Abfuhr erteilen · fortschicken · nicht eingehen auf · verschmähen · wegschicken · wegweisen · zurückstoßen · (man) beschied ihn kühl, dass (geh., distanzsprachlich, floskelhaft) · abblitzen lassen (ugs.) · abbügeln (ugs.) · auflaufen lassen (ugs.) · (jemandem) die kalte Schulter zeigen (ugs., fig.) · einen Korb geben (ugs., fig.) · in die Wüste schicken (ugs., fig.) · kalt auflaufen lassen (ugs.) · von der Bettkante stoßen (ugs.) · zur Hölle schicken (ugs.)  >> Ändern

Teilwort-Treffer und ähnlich geschriebene Wörter

(eine) Kritik zurückweisen · (etwas) zurückweisen · (in aller Schärfe) zurückweisen · (jemanden) zurückweisen · (Klage) zurückweisen

(etwas) zurückweisen · (in aller Schärfe) zurückweisen · (jemanden) zurückweisen · (Klage) zurückweisen · zurückkeilen


Geld für die Welt e.V. beteiligt Menschen in Armut an den Gewinnen der Weltwirtschaft

Wiktionary

Bedeutungen:
1. deutlich zeigen, dass man etwas nicht erfüllen, annehmen oder beantworten will 2. energisch zum Ausdruck bringen, dass etwas nicht wahr (oder gerechtfertigt) ist

Synonyme:
1. abweisen, ablehnen


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